Sicherheit für ununterbrochenen Genuss

Der Premium-Gedanke zieht sich durch alle Leistungen, auch nach dem Verkauf. So wurde für Sie freiwillig die Garantie auf 25 Monate verlängert. 25 Monate sicherer Genuss für Produkte, die Sie bei Ihrem autorisierten JURA-Fachhandelspartner erworben haben.

Garantiebedingungen der JURA Elektroapparate VertriebsgesmbH, Österreich

Die JURA Elektroapparate VertriebsgesmbH, 6832 Röthis gewährt für dieses Gerät, das für den Gebrauch im Haushalt konzipiert und konstruiert wurde, dem Endabnehmer zusätzlich zu seinen Rechten gegenüber dem Verkäufer auf Gewährleistung zu folgenden Bedingungen eine Herstellergarantie von

25 Monaten ab Erstkaufdatum

  1. Für Produkte, die der selektiven Vertriebsbindung unterliegen, wird die Herstellergarantie nur gewährt, sofern das JURA-Gerät bei einem von JURA autorisierten Fachhändler erworben wurde.
  2. Mängel werden innerhalb der Garantiezeit durch JURA beseitigt. Dabei erfolgt die Garantieleistung nach Wahl von JURA durch Instandsetzung (Reparatur), Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des Gerätes. Die Ausführung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum von JURA über.
  3. Eine Garantieleistung entfällt für Schäden oder Mängel, die aus nicht vorschriftsmäßigem Anschluss, unsachgemäßer Handhabung oder Transport, Reparatur oder Umbauten durch nicht autorisierte Personen sowie durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstanden sind. Werden insbesondere Betriebs- oder Wartungsanweisungen von JURA nicht befolgt oder werden andere Pflegeprodukte als JURA-Wasserfilter, JURA-Reinigungs- oder Entkalkungstabletten verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt ebenfalls jede Garantie. Verschleißteile (zum Beispiel Dichtungen, Mahlscheiben, Ventile) sind von der Garantie ebenso ausgenommen, wie Schäden, die durch Fremdkörper im Mahlwerk (zum Beispiel Steine, Holz, Büroklammern) entstanden sind.
  4. Als Nachweis für den Garantieanspruch gilt die Kaufquittung mit Angabe von Kaufdatum und Gerätetyp. Um die Abwicklung zu vereinfachen, sollte die Kaufquittung zusätzlich – falls möglich – folgende Angaben enthalten: Name und Adresse des Käufers sowie die Seriennummer des Gerätes.
  5. Ist der Endabnehmer ein Unternehmen, eine juristische Person oder erfolgt der Einsatz des Gerätes nicht im häuslichen Bereich, beträgt die Herstellergarantie 12 Monate.
  6. Die Garantieleistungen werden in Österreich geleistet. Für Geräte, welche in Europa erworben und in ein anderes europäisches Land gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils für dieses europäische Land gültigen JURA-Garantiebestimmungen erbracht.
  7. Das Transportrisiko für Sendungen von JURA Elektroapparate VertriebsgesmbH an den Kunden trägt JURA Elektroapparate VertriebsgesmbH. Für Sendungen vom Kunden an JURA Elektroapparate VertriebsgesmbH übernimmt JURA Elektroapparate VertriebsgesmbH keine Haftung hinsichtlich Verlust oder Beschädigung der Ware. Tritt bei einer Lieferung ein Transportschaden an der Ware auf, hat dies der Kunde, bei von außen erkennbaren Mängeln direkt beim Zusteller zu reklamieren und dies umgehend innerhalb von zwei Werktagen schriftlich zu melden. Bei Mängeln an der Ware, welche nicht von außen zu erkennen waren, ist der Schaden innerhalb von zwei Werktagen schriftlich zu melden.
  8. Die Garantieleistungen werden in Österreich nach vorheriger Absprache mit der Service-Hotline unter der Rufnummer 05522 22 123 per Zusendung an oder durch Übergabe an

JURA Elektroapparate VertriebsgesmbH, Röthis

Kundendienst Österreich JURA Kunden-Service-Center
Tel.-Nr.: 05522 22 123
E-Mail: kudi@at.jura.com
Erreichbarkeit: Montag - Freitag 08:00 bis 18:00 Uhr
Service Center Adresse: Gläserne Service-Fabrik
Interpark Focus 1
6832 Röthis
Vertriebsadresse: JURA Elektroapparate VertriebsgembH
Interpark Focus 1
6832 Röthis

oder durch andere von JURA autorisierte JURA-Servicestellen (siehe www.jura.com) ausgeführt.

Garantiebestimmungen Professional

12 Monate Garantie auf JURA Professional-Produkte
Wer sich für den Kauf eines unserer Professional-Produkte entscheidet, dem gewährt JURA eine Herstellergarantie zu folgenden Bedingungen:

1. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Tag des Verkaufs an den Endabnehmer.Das Kaufdatum und der Gerätetyp ist durch eine Kaufquittung zu belegen.

2. Innerhalb der Garantiezeit beseitigt JURA alle Mängel. Die Garantieleistung erfolgt nach Wahl von JURA durch Instandsetzung, Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des Gerätes. Die Ausführung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum von JURA über.

3. Eine Garantieleistung entfällt für Schäden oder Mängel, die aus nicht vorschriftsmäßigem Anschluss, unsachgemäßer Handhabung, Reparaturversuchen durch nicht autorisierte Personen sowie durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstanden sind. Werden insbesondere Betriebs- oder Wartungsanweisungen von JURA nicht befolgt oder Verbrauchsmaterialien (Reinigungs-, Entkalkungsmittel, Wasserfilter) verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt ebenfalls jede Garantie. Verschleissteile (z.B. Dichtungen, Mahlscheiben, Ventile) sind von der Garantie ebenso ausgenommen, wie Schäden, die durch Fremdkörper in den Mahlwerken (z. B. Steine, Holz, Büroklammern) entstanden sind.

4. Garantieleistungen werden in Österreich geleistet. Für Geräte, welche in einem EU-Land erworben und in ein anderes EU-Land gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils für dieses EU-Land gültigen JURA Garantiebedingungen erbracht.

5. Das Transportrisiko für Sendungen von JURA Elektroapparate VertriebsgesmbH an den Kunden trägt JURA Elektroapparate VertriebsgesmbH. Für Sendungen vom Kunden an JURA Elektroapparate VertriebsgesmbH übernimmt JURA Elektroapparate VertriebsgesmbH keine Haftung hinsichtlich Verlust oder Beschädigung der Ware. Tritt bei einer Lieferung ein Transportschaden an der Ware auf, hat dies der Kunde, bei von außen erkennbaren Mängeln direkt beim Zusteller zu reklamieren und dies umgehend innerhalb von zwei Werktagen schriftlich zu melden. Bei Mängeln an der Ware, welche nicht von außen zu erkennen waren, ist der Schaden innerhalb von zwei Werktagen schriftlich zu melden.

6. Garantieleistungen werden in Österreich im Service-Center in Röthis oder durch die von JURA autorisierten JURA Gastro-Servicestellen ausgeführt.