Garantiebestimmungen Professional
12 Monate Garantie auf JURA Professional-Produkte
Wer sich für den Kauf eines unserer Professional-Produkte entscheidet, dem gewährt JURA eine Herstellergarantie zu folgenden Bedingungen:
1. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Tag des Verkaufs an den Endabnehmer.Das Kaufdatum und der Gerätetyp ist durch eine Kaufquittung zu belegen.
2. Innerhalb der Garantiezeit beseitigt JURA alle Mängel. Die Garantieleistung erfolgt nach Wahl von JURA durch Instandsetzung, Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des Gerätes. Die Ausführung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum von JURA über.
3. Eine Garantieleistung entfällt für Schäden oder Mängel, die aus nicht vorschriftsmäßigem Anschluss, unsachgemäßer Handhabung, Reparaturversuchen durch nicht autorisierte Personen sowie durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstanden sind. Werden insbesondere Betriebs- oder Wartungsanweisungen von JURA nicht befolgt oder Verbrauchsmaterialien (Reinigungs-, Entkalkungsmittel, Wasserfilter) verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt ebenfalls jede Garantie. Verschleissteile (z.B. Dichtungen, Mahlscheiben, Ventile) sind von der Garantie ebenso ausgenommen, wie Schäden, die durch Fremdkörper in den Mahlwerken (z. B. Steine, Holz, Büroklammern) entstanden sind.
4. Garantieleistungen werden in Österreich geleistet. Für Geräte, welche in einem EU-Land erworben und in ein anderes EU-Land gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils für dieses EU-Land gültigen JURA Garantiebedingungen erbracht.
5. Das Transportrisiko für Sendungen von JURA Elektroapparate VertriebsgesmbH an den Kunden trägt JURA Elektroapparate VertriebsgesmbH. Für Sendungen vom Kunden an JURA Elektroapparate VertriebsgesmbH übernimmt JURA Elektroapparate VertriebsgesmbH keine Haftung hinsichtlich Verlust oder Beschädigung der Ware. Tritt bei einer Lieferung ein Transportschaden an der Ware auf, hat dies der Kunde, bei von außen erkennbaren Mängeln direkt beim Zusteller zu reklamieren und dies umgehend innerhalb von zwei Werktagen schriftlich zu melden. Bei Mängeln an der Ware, welche nicht von außen zu erkennen waren, ist der Schaden innerhalb von zwei Werktagen schriftlich zu melden.
6. Garantieleistungen werden in Österreich im Service-Center in Röthis oder durch die von JURA autorisierten JURA Gastro-Servicestellen ausgeführt.